Zeitweilige Kletterverbote 2013 – Sächsische Schweiz
Diese Zusammenstellung enthält nur die zeitweiligen Kletterverbote in der Sächsischen Schweiz, die im Jahr
2013 gelten.
Unbedingt zu beachten ist, dass aus einigen zeitweiligen Sperrungen der letzten Jahre inzwischen ständige
zeitweilige Sperrungen geworden sind:
a) bis 30. Juni: Tiefblickspitze (Nr. 50) im Brandgebiet
b) bis 15. August: Kirnitzschturm (Nr. 77), Kladderadatsch (Nr. 78) und Kirnitzschwand (Nr. 79) im
Unteren Kirnitzschtal in den Schrammsteinen.
Jaro v Sasku (ilustrační snímek EC)
a) Sperrungen bis 30. Juni 2013
– Zwillinge (Nr. 69) am Pfaffenstein: vollständig
– Klamotte (Nr. 70) im Pfaffenstein: vollständig
b) Sperrungen bis 15. August 2013
– Admiral (Nr. 117), Klabautermann (Nr. 118), Totenkirchl (Nr. 119) und Amselgrundturm (Nr. 120) im
Rathener Gebiet: vollständig
Da das Brutgeschehen gerade erst begonnen hat, ist mit weiteren Sperrungen zu rechnen.
Die von den Naturschutzbehörden aus Artenschutzgründen fallweise festgelegten zeitweiligen Sperrungen von
Klettergipfeln, Zugangswegen und Boofen sind unbedingt einzuhalten!
Quelle: Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
Dresden, am 12. 04. 2013 Zusammengestellt von Uwe Kretzschmar, SBB
aktuální stav uzávěrek v Sasku ZDE