Eintrag der Sitzung der Gipfelkommission Labské Pískovce am 20.11.2010, Restauration U Kosti, Dolní Žleb
Anwesende Mitglieder, Verwalter und Mitglieder der Gipfelkommision Labské Pískovce: Jan Pleticha (Präsident), Pavel Černý, Jan Pacina, Karel Hofman, Pavel Henke, Aleš Kohák.
Entschuldigte: Vlastimil Peroutka, Pavel Bechyně.
Gäste: Martin Švec, Pavel Randák, Zdeněk Kropáček, Jaroslav Kukla, Jaroslav Kukla ml, Jiří Kostolník.
1. Falls der Erstbegeher eine alte, noch nicht fertige Erstbegehung, in der noch alte Sicherung ist, ertigmacht, muss er verantwortlich die Qualität der Sicherung beurteilen und im Fall iregendwelcher Zweifel die alte für neue stabile Sicherung wechseln. Der Zustand der gelassenen Sicherung meldet er dem Verwalter.
2. Im Fall der Benutzung der Sicherung bei der Erstbegehung, wird der Weg vom Verwalter des Gebietes nur nach dem Austausch der Sicherung für stabile Sicherung genehmigt. Bis dahin wird der Weg mit einer Schlinge als angemachte Erstbegehung markiert, die 2 jährige Frist hat.
3. Wenn der Erstbegeher eine neue Erstbegehung macht, meldet er diese Tatsache in 21 Tagen dem Verwalter des Gebietes. Falls der Erstbegeher das nicht macht, wird es so betrachtet, dass er auf die Beendung des Weges verzichtet. Der Verwalter des Gebietes wird über alles die Kletterwelt informieren. Die Liste der angemachten Erstbegehungen wird auf den Seiten https://euroclimbing.com/ veröffentlicht und aktualisiert.
4. Dem Erstbegeher, der wiederholt eine schlechte und gefärhliche Sicherung besetzt, kann der Verwalter die Durchführung der Erstbegehungen in dem jeweiligen Gebiet verbieten.(Keine Erkennung der Authorschaft, keine Eintragung im Kletterführer, das Auflösen der Erstbegehung oder Nachsicherung nach seiner eigenen Wahl)
5. Die Verwalter der Gebieten können ein Turm oder ein Massiv feststellen, wo schon viele Wege sind und neue Wege keine logischen Linien haben können, und auf diese nur nach der Konsultation mit dem Verwalter des Gebietes eine neue Erstbegehung erlauben. Feststellte Türme oder Massive meldet der Verwalter in Internet dem CHS (Tschechischer Bergsteigerbund) in der Sektion „Skalní oblasti“ und wird die Erstbegeher auf den kletter Webseiten informieren.
6. Die Frist der Beendung der Erstbegehung sind 2 Jahre von dem Anfang. Nach dieser Zeit wird der Weg für alle Erstbegeher frei sein. Das gilt auch für die angemachte Erstbegehungen in vorigen Jahren. Die Anfangszeit der Erstbegehung wird in der Liste angemachten Wegen genannt.
7. Ein neuer Erstbegeher in der Region sollte den Verwalter des Gebietes kontaktieren und ihn kennen lernen. Weiter soll er sich informieren, welche Sicherung wird in dem Gebiet benutzt und weitere Informationen über das Gebiet suchen. Der Erstbegeher sollte den Verwalter kennen und der verwalter des Gebietes sollte den Erstbegeher kennen.
8. Das Gebiet Vřesová Dolina wird unter dem Gebiet Srbská Kamenice, wo der Verwalter Pavel Henke, untergeordnet.
9. Die Nutzung der Gipfelbücher für komerzielle Zwecke ist verboten. Kleben oder Einfügung irgendwelcher Kupons oder Gewinnlisten, die nicht in die Gipfelbücher gehören, ist verboten
10. Die Benutzung der stabilen Sicherung auf den Felsobjekten für die Slackline und queren mit dem Seil, ohne der Besprechung mit dem Verwalter, ist auch verboten.
11. Die Benutzung von farbigen, stabilen Ringen in Gebieten der Gipfelkommission Labské pískovce ist verboten. Wenn eine Farbe verwendet wird, dann nur matt Schwarz oder dunkelgraue Farbe.
12. Jede Erstbegehung auf ein Massiv in Elbtal am rechten und am linken Ufer wird mit einem Umlenkerhaken unter dem Gipfel des Massives beendet, damit sich nicht die Bioflora der Massiven beschädigt. Aus Sicherheitsgründen der Kletterer gilt ein Verbot des freien Bewegens auf Gipfeln der Massiven.
13. Springen von einem Massiv auf Türme des rechten und des linken Ufers im Elbtal ist aus Gründen der Vermeidung von Schäden an Sandsteinformationen und Flora verboten. Gilt auch für Gebiete des Nationalparks Böhmische Schweiz.
14. Bei der neuen Erstbegehungen ist unterstützen aus einem Sitz im Ring verboten.
15. Die Markierung der Wegen mit einem Pfeil auf Felsobjekten ist aus Gründen der mechanischen Beschädigung der Felsen verboten
16. Die Gipfelkommission Labské Pískovce ist grundsätzlich gegen die Nutzung der Felsgebieten zur kommerziellen Aktivitäten, bzw. nur nach der Konsultation mit der Gipfelkommission Labské pískovce. Gilt nicht für Bergführer, Bergschulengruppen und Instruktoren des Tshechischen Bergsteigerbundes (ČHS).
17. Bei dem Abholzen von Bäumen bei einem Felsobjekt muss es aus Sicherheitsgründen der Verwalter des Gebietes wissen, damit er die Genehmigung von der Forstbehörde oder Nationalpark Böhmische Schweiz und Naturschutzgebiet Labské Pískovce.
18. Die Gipfelkommission Labské pískovce ist grundsätzlich gegen die Erbauung der Klettersteigen auf den Kletterobjekten in allen Felsgebieten der Tschechischen Republik
19. Übersicht der Zeiträumen in Gebieten der Gipfelkommission Labské pískovce:
- Gebiet Bělá – ganzjähriges Klettern
- Gebiet: Rechtes Ufer im Elbtal – ganzjähriges Klettern, von 1.7.-30.12. nach der Ausnahme für Nationale Naturreservation (weitere Informationen im Internet Skalni oblasti CHS)
- Gebiet: Linkes Ufer im Elbtal – ganzjähriges Klettern
- Gebiet: Hřensko – klettern von 1.7.-30.12. nach der Liste des Nationalparks Böhmische Schweiz. Der Rest ganzjährig
- Gebiet: Tokan – klettern von 1.7.-30.12. nach der Liste des Nationalparks Böhmische Schweiz
- Gebiet: Vysoká Lípa – klettern von 1.7.-30.12. nach der Liste des Nationalparks Böhmische Schweiz
- Gebiet: Jetřichovice – klettern von 1.7.-30.12 nach der Liste des Nationalparks Böhmische Schweiz, der Rest ist ganzjähriges Klettern, außerhalb der Objekten, die in der Beilage der Besuchsordnung des Nationalparks Böhmische Schweiz sind.
- Gebiet: Kyjovské údolí, Brtníky – klettern von 1.7.-30.12. nach der Liste des Nationalparks Böhmische Schweiz, außerhalb der Objekten, die in der Beilage der Besuchsordnung des Nationalparks Böhmische Schweiz sind (Klettern)
- Gebiet: Srbská Kamenice, Vřesová dolina, Mařeničky – ganzjähriges Klettern
- Gebiet: Všemily, Kamenický Šenov, Chřibské hory und Gegend – ganzjähriges Klettern
In allen gebieten der Gipfelkommission Labské pískovce gilt kein Limit nach dem Regen, aber der Fels muss für Klettern trocken sein.
——————————————–
Ich möchte den Erstbegehern erinnern, dass sie bis 1.2.2011 die Protokolle der Erstbegehungen für das Jahr 2010 den Verwaltern der Elbgebiete schicken sollen. Im Gegenfall können die Erstbegeher die Authorschaft der Wegen verlieren. In diesem Jahr hat sich die Meldung der Erstbegehung sehr verbessert, dafür bin ich den Kletterer sehr dankbar. Gleichzeitig möchte ich danken. dass die Erstbegeher neue Wege in den Gebieten des Elbsandsteines. Wer einen neuen Weg gemacht hat, weisst, dass es mehr Arbeit als Klettern ist. Ich bitte die Nachzügler, dass sie die Protokolle abgeben. Ich möchte die Pflicht der Meldungen von angemachten Wegen in Gebieten des Elbsandsteines erinnern. Diese Pflicht ist in Eintrag der Gipfelkommission aus 20.11.2010.
Angemachte Projekte melden Sie, bitte, entweder dem Verwalter des Gebietes, oder direkt mir: jenik.pleticha@seznam.cz. In der Meldung erwähnen Sie das Gebiet, Turm oder Massiv, Beschreibung der Sicherung und angemachten Weg, Jahr des Arbeitanfangs und vor allem die Namen der Erstbegeher. Die Liste angemachten Wegen ist auf den Webseiten https://euroclimbing.com veröffentlicht. Diese Liste mit weiteren nützlichen Informationen der Gipfelkommission ist aus der Hauptangebot zugänglich (siehe Bild in der Beilage)
Ab 1.2.2011 gilt die Meldung der angemachten Wegen von dem Anfang der Erstbegehung bis 21 Tagen. In der des Internets sollte es kein Problem sein.Wenn jemand im neuen Jahr ein Projekt findet, das nicht in der Liste ist, muss es gemeldet und gebucht werden. Nach 21 Tagen wird festgestellt, wer hat das Projekt ordentlich gemeldet. Ich glaube, dass die Liste die nutzlosen Vermutungen vermeidet, wie lange der Weg angemacht ist und wem gehört es.
Endlich kann man die vergessene und schlafende Projekte wieder beenden.
Note: In dem kopierten Ausschnitt des Kletterführers in der Beilage ist die
Folge des Problems bei keiner Meldung des Weges. Man verliert die Authorschaft.
Jenik Pleticha