Zeitweilige Kletterverbote 2012, Sächsische Schweiz
Diese Zusammenstellung enthält nur die zeitweiligen Kletterverbote in der Sächsischen Schweiz, die im Jahr 2012 gelten.
Unbedingt zu beachten ist, dass aus einigen zeitweiligen Sperrungen der letzten Jahre inzwischen ständige zeitweilige Sperrungen geworden sind:
a) bis 30. Juni: Tiefblickspitze (Nr. 50) im Brandgebiet
b) bis 15. August: Kirnitzschturm (Nr. 77), Kladderadatsch (Nr. 78) und Kirnitzschwand (Nr. 79) im
Unteren Kirnitzschtal in den Schrammsteinen.
Jaro v Sasku, ilustrační foto EC
a) bis 30. Juni 2011
– Adolf-Hermann-Fels (Nr. 15) im Rathener Gebiet: vollständig
– Hoher Torstein (Nr. 69) in den Schrammsteinen: Ostseite, alle Aufstiege zwischen der NO-Kante
(„Direkter Neuer Weg“; VIIIc) und dem „Schartenweg“ (III)/Hohes Schrammtor.
Achtung! In der Westseite und Nordseite darf geklettert werden; beim Ausstieg von der Terrasse auf den Gipfel dürfen nur die Routen an der Westseite benutzt werden. Auf dem Gipfel bitte ruhig verhalten und Aufenthalt nicht ausdehnen. Achtung! Die Sperrung gilt auch für die 2 Boofen an der Ostseite!
– Wurzelkopf (Nr. 104) im Schmilkaer Gebiet: vollständig
Achtung! Die Sperrung gilt auch für den Kletterzugang zwischen dem Wurzelweg und dem „Kleinen
Gratturm“ (dieser darf jedoch bestiegen werden)!
– Siegfried (Nr. 113) in den Affensteinen: vollständig
Die ständige Sperrung vom 15.2. bis 1.4. wird zeitweilig bis 30.6.2011 verlängert!
– Goldsteighorn (Nr. 10) im Großen Zschand: vollständig
Die ständige Sperrung vom 15.2. bis 1.4. wird zeitweilig bis 30.6.2011 verlängert!
Achtung! Die Verlängerung der ständigen Sperrung gilt nur für diesen Gipfel. Der Kletterzugang aus den
Richterschlüchten in Richtung „Schwarze Zinne“ darf ruhig und zügig begangen werden.
– Unterer Hickelturm (Nr.57), Vorderer Hickelturm (Nr. 58), Langes Horn (Nr. 59) und
Hinterer Hickelturm (Nr. 60) im Großen Zschand: vollständig
Die ständigen Sperrungen vom 15.2. bis 1.4. werden zeitweilig bis 30.6.2011 verlängert!
Achtung! Der Kletterzugang in Richtung Zeichengrund darf ruhig und zügig begangen werden.
– Zwillinge (Nr. 69) am Pfaffenstein: vollständig
– Am Großen Zschirnstein befindet sich in der Ostseite eine Horstschutzzone.
Diese Sperrung betrifft jedoch keinen Klettergipfel!
b) bis 15. August 2011
– Totenkirchl (Nr. 119) und Amselgrundturm (Nr. 120) im Rathener Gebiet: vollständig
– Forstgrabenwand (Nr. 71) im Brandgebiet: vollständig
– Promon (Nr. 83) in den Ochelwänden/Brandgebiet: vollständig.
Die von den Naturschutzbehörden aus Artenschutzgründen fallweise festgelegten zeitweiligen Sperrungen von Klettergipfeln, Zugangswegen und Boofen sind unbedingt einzuhalten!
Quelle: Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
Dresden, am 04. 04. 2012
Zusammengestellt von Dietmar Heinicke, SBB